Normlichtarten

Für Farbstichbestimmungen, Spektralmessungen und Farbabmusterungen (Vergleich von Vorlage und Kopie bzw. Proof und Druck) kann nicht eine beliebige Lichtquelle verwendet werden. Neben der Forderung, dass dieses Licht «unbunt», das heißt, der Mittelpunktsalenz entsprechen muss, sollten auch alle Wellen- längen des sichtbaren Lichtbereichs vorkommen und keine Spektrallinie besonders dominieren. Es liegt auf der Hand, dass Lichtquellen, in deren Spektralverteilung nicht alle Wellenlängen vertreten sind (zum Beispiel Gasentladungslampen), eine aussagefähige Abmusterung verhindern und auch nicht als Aufnahmelicht innerhalb der Farbfotografie – wo der Dreifarbenauszug ja bei der Aufnahme gemacht wird – gebraucht werden können.

Als Maß für die Eignung einer Lichtquelle zur Farbabmusterung und als Beleuchtungslichtquelle innerhalb der Farbfotografie dient der nach DIN 5035 definierte Farbwiedergabe-Index Ra. Ermittelt wird der Farbwiedergabe-Index mit Testfarben, wobei die Übereinstimmung des Farbeindrucks dieser Testfarben bei Beleuchtung mit der zu untersuchenden Lichtquelle mit dem Farbeindruck bei Beleuchtung mit einer Bezugslichtart visuell und messtechnisch verglichen wird. Ist die Übereinstimmung 100 %ig, beträgt der Farbwiedergabe-Index 100.

In den technischen Datenblättern von Leuchtenherstellern ist der Farbwiedergabe- Index angegeben. Für Farbabmusterungen und für die Verwendung als Aufnahmelichtquelle in der Farbfotografie sollte Ra mindestens 85 sein. Dieser Wert kann beispielsweise von Glühlampen, Halogenlampen, Halogen-Quecksilberlampen, Xenon-Lampen und HMI-Lampen erreicht werden sowie von speziell für diesen Zweck im gleichen Leuchtenkörper (zum Beispiel Leucht- tisch) gemischten Leuchtstofflampen. Auch moderne Leuchtdiodensysteme erreichen oder übertreffen diesen Minimalwert.

Um für die Betrachtung von Gegenständen, des Proofs und die Farbabmusterung einheitliche Voraussetzungen zu schaffen, genügt es nicht, nur den zu verwendenden Lichtquellentyp anzugeben. Denn künstliche Lichtquellen können von Exemplar zu Exemplar eine gewisse Streuung aufweisen und zudem empfindlich von der Betriebsspannung abhängig sein. Vielmehr muss eine genau bestimmte spektrale Strahlungsverteilung festgelegt werden.

Für die Festlegung internationaler Normen über die Lichtart ging CIE zunächst vom Glühlampenlicht aus. Bei dieser Lichtart ist eine Normierung verhältnismäßig einfach, weil durch das Einhalten der vorgeschriebenen Betriebsbedingungen eine genügend konstante Strahlungsverteilung erreicht werden kann. Normiertes Glühlampenlicht mit einer Verteilungstemperatur von 2856 K wird als Normlichtart A bezeichnet.

Als nächsten Schritt versah man eine Lichtquelle der Normlichtart A mit einem blauen Konversionsfilter und gelangte so zu einer spektralen Strahlungsverteilung mit der Verteilungstemperatur von 6750 K, die charakteristisch für ein Tageslicht ist. Diese Lichtart wird als Normlichtart C bezeichnet. Gegenüber echtem Tageslicht hat die Normlichtart C jedoch den Nachteil, praktisch kein UV zu enthalten. Dies wäre kein Nachteil, würde man immer nur nicht fluoreszierende Proben und Objekte betrachten. Viele Farbstoffe, so auch optisch aufgehellte Papiere, fluoreszieren jedoch. Ihr farbliches Aussehen wird durch den UV-Anteil von natürlichem Tageslicht ganz entscheidend verändert.

12.52 Normlicht

Aus diesem Grund hat CIE im Jahr 1963 eine weitere Normlichtart definiert, die dem natürlichen mittleren Tageslicht samt UV- Anteil entspricht. Gegenüber der Normlichtart C unterscheidet sich diese neue Normlichtart vor allem im unsichtbaren Spektrumsteil zwischen 300 und 380 nm (UV). Diese Lichtart wird als Normlichtart D65 bezeichnet, wobei die Zahl 65 auf eine Farbtemperatur von 6500 K hinweist.

Im Gegensatz zu den früheren Normierungen wählte man für die Lichtart D65 nicht eine bestimmte bekannte Lichtquelle. Das hat zwar den Nachteil, dass die Strahlungsverteilung D65 technisch nicht ganz so einfach und daher oft auch nicht so exakt simuliert werden kann. Der Vorteil jedoch ist, dass man gleichzeitig eine lückenlose Serie von Tageslicht-Normlichtarten im Bereich von 4000 bis 25000 K mit dem Bezeichnungsbuchstaben D festlegen konnte. Möchte man beispielsweise für die Farbtemperatur von 5500 K eine genormte Strahlungsverteilung benutzen, so kann diese dem CIE-Tabellenwerk für die Tageslichtart D unter der Normenbezeichnung D55 entnommen oder berechnet werden.

Für die grafische Industrie und die Fotografie hat vor allem die Normlichtart D50 Bedeutung erlangt. Dieses annähernd neutralweiße Tageslicht wird zur Abmusterung von fotografischen Vorlagen sowie zur Beurteilung von Digitalproofs im Vergleich unter sich und mit den Druckresultaten aller Druckverfahren verwendet. Infolge des Metamerie-Effekts kann das Aussehen der Farben auf modernen Digitalproofs nur unter einem Normlicht D50 mit der Farbtemperatur von 5000 K korrekt beurteilt werden.

Auszug aus PHOTOKOLLEGIUM Band 6 von Jost J. Marchesi

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